1.1
SSE Eventtechnik GmbH unterbreitet dem Kunden eine schriftliche Offerte. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte unterzeichnet oder schriftlich (inkl. per E-Mail) akzeptiert und SSE Eventtechnik GmbH den Auftrag bestätigt.
1.2
Vertragsinhalt und Leistungsumfang ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Terminänderungen oder Leistungsanpassungen bedürfen der Schriftform.
1.3
SSE Eventtechnik GmbH darf einzelne Leistungen an Dritte übertragen.
1.4
Der Vertrag gilt unter Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern SSE Eventtechnik GmbH die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat.
2.1
Preise und Zahlungsfristen richten sich nach der Offerte. Alle Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher MwSt.
2.2
Ab der dritten Angebotsanpassung auf Wunsch des Kunden kann der Aufwand verrechnet werden.
2.3
Erweiterte Leistungen oder Mehraufwand nach Vertragsabschluss werden separat verrechnet.
2.4
Zusätzlich werden dem Kunden Reinigung oder Reparatur von verschmutzten oder beschädigten Mietgeräten in Rechnung gestellt.
3.1
Rechnungen sind innert der auf der Rechnung genannten Frist zahlbar.
3.2
Nach Ablauf der Frist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Es gilt ein Verzugszins von 5% p.a.
3.3
SSE Eventtechnik GmbH kann bei Zahlungsverzug die Forderung an ein Inkassobüro weiterleiten.
3.4
Es kann eine Vorauszahlung oder Kaution bis zur Höhe des Zeitwerts verlangt werden.
4. Rücktritt & Annullierung
4.1
Rücktritt bis 14 Tage vor Termin: 50% der Vertragssumme.
4.2
Rücktritt bis 7 Tage vor Termin: 75%, bis 24h vor Termin: 90%, danach: 100%.
4.3
Bereits erbrachte Leistungen und individuell bestellte Materialien werden vollumfänglich verrechnet.
5. Haftung & Versicherung
5.1
Der Kunde ist verpflichtet, gemietete Geräte gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Vandalismus etc. zu versichern.
5.2
SSE Eventtechnik GmbH haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
5.3
Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrüche wird keine Haftung übernommen.
5.4
Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jegliche Forderungen, sofern SSE Eventtechnik GmbH rasch möglichst für Ersatz oder Reparatur sorgt.
6. Genehmigungen & Sicherheit
6.1
Der Kunde sorgt für alle notwendigen behördlichen Genehmigungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
6.2
Während Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung ist das Material gegen Diebstahl oder Beschädigung zu sichern.
6.3
Das Personal von SSE Eventtechnik GmbH übernimmt keine Bewachung.
7. Personal, Verpflegung & Unterkunft
7.1
Bei Einsätzen über 6 Stunden sorgt der Kunde für eine angemessene Mahlzeit und Getränke.
7.2
Wenn Übernachtungen notwendig sind, stellt der Kunde geeignete Unterkünfte zur Verfügung oder übernimmt die Kosten.
8.1
Der Kunde stellt die Stromversorgung gemäss den geltenden Normen sicher.
8.2
Temporäre Installationen müssen gemäss NIV Art. 24 geprüft und protokolliert werden.
8.3
SSE Eventtechnik GmbH übernimmt keine Verantwortung für Mängel an nicht durch sie erstellten Anlagen.
8.4
Ausgenommen SSE Eventtechnik GmbH liefert die nötige Strominfrastruktur (Generatoren, Anschlüsse, provisorische Anschlüsse). Die Verantwortung für die Einhaltung der Normen und Prüfungen liegt beim Kunden, ausser wenn ausdrücklich anders schriftlich vereinbart
9.1
Die Mietdauer beginnt mit Übergabe und endet mit der vollständigen Rückgabe der Geräte.
9.2
Nicht fristgerecht retournierte Geräte verlängern die Mietdauer automatisch.
9.3
Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung zum Wiederbeschaffungswert.
9.4
Rückgabe muss sauber und funktionsfähig erfolgen – andernfalls werden Reinigungs- oder Reparaturkosten verrechnet.
9.5
Änderungen an Mietgeräten durch den Kunden sind nicht erlaubt.
10. Urheberrecht & Mediennutzung
10.1
Konzepte, Pläne, 3D-Modelle etc. unterliegen dem Urheberrecht von SSE Eventtechnik GmbH.
10.2
Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf einer schriftlichen Genehmigung.
10.3
Medieninhalte (Audio, Video, Präsentationen) müssen rechtzeitig zur Prüfung eingereicht werden.
10.4
Der Kunde bestätigt, dass er die notwendigen Rechte für alle Medieninhalte besitzt, die er SSE Eventtechnik GmbH zur Verfügung stellt, und stellt SSE Eventtechnik GmbH von Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
11. Gerichtsstand & Recht
11.1
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
11.2
Gerichtsstand ist Möhlin AG.
11.3
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten.
Januar 2025